Auswirkungen des 'Brexit' auf das Führen von akademischen Titeln
Auswirkungen des 'Brexit' auf das Führen von akademischen Titeln
München. Der im Juni 2016 beschlossene ‚Brexit‘, also der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union, wird auch im hochschul- und bildungspolitischen Bereich nicht folgenlos bleiben. Akademische Titel, die im britischen Ausland erworben wurden, könnten durch den ‚Brexit‘ nicht länger genehmigungsfrei ohne Angabe der verleihenden Hochschule geführt werden. Ohne einen solchen Zusatz könnte die Titelführung nach dem Bayerischen Hochschulgesetz (Art. 68 V 1 BayHSchG) rechtswidrig und somit nach § 132a Nr. 1 StGB sogar strafbar werden.
Der RCDS in Bayern e.V. ist sich der Relevanz der anstehenden Veränderungen und der sich möglicherweise daraus entwickelnden Problematiken bewusst und fordert deshalb eine klare und umfassende Regelung. Oberstes Anliegen des Landesverbands ist es, Betroffene aufzuklären und über mögliche Unwägbarkeiten sowie rechtliche Konsequenzen zu informieren.
„Wir setzen uns für den gesetzlich geregelten Bestandsschutz der bereits im Vereinigten Königreich verliehenen Titel ein. Darüber hinaus müssen auch tragfähige Lösungen für eine Zeit nach dem Brexit gefunden werden“, so der Landesvorsitzende Felix Brandstätter.