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„Die einzig richtige Entscheidung“: Alle acht Prüfungsstandorte der Zweiten Juristischen Staat… RCDS Bayern

„Die einzig richtige Entscheidung“: Alle acht Prüfungsstandorte der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern bleiben erhalten!

„Die einzig richtige Entscheidung“: Alle acht Prüfungsstandorte der Zweiten Juristischen Staatsprüfung in Bayern bleiben erhalten!

München, den 21.03.2023. Der RCDS in Bayern e.V. begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des Landesprüfungsamtes zum Erhalt aller Prüfungsstandorte für das Zweite Juristische Staatsexamen in Bayern und betont nachdrücklich deren Notwendigkeit.


Das Landesprüfungsamt hatte jüngst verkündet, ab Herbst 2024 die Standorte Bayreuth und Passau zum Ablegen des zweiten juristischen Staatsexamens schließen zu wollen. Als zentrale Gründe hierfür wurden das Einsparen von Kosten sowie die Einführung des E-Examens, des elektronischen Ablegens der Staatsprüfung, angeführt. Der RCDS in Bayern e.V. lehnt dieses Vorgehen strikt ab. Umso mehr begrüßt Bayerns größter politischer Studentenverband die nun getroffene Entschiedung zum Erhalt aller Prüfungsstandorte.

Laut Bernhard Ingenlath, stellvertretender Landesvorsitzender des RCDS in Bayern e.V. und selbst Jurastudent, „hätte der Vorschlag zur Streichung zweier Prüfungsorte für die Zweite Juristische Staatsprüfung Bayreuther und Passauer Referendare enorm benachteiligt. Ein tägliches Pendeln in verspäteten Zügen oder die tagelange teure Einquartierung in Hotels fernab vom gewohnten Umfeld hätten massive zusätzliche Stressfaktoren dargestellt und darüber hinaus die Attraktivität des bayerischen Referendariats verringert.“

Auch Joseph Mörtl, der Landesvorsitzende des RCDS in Bayern e.V., zeigt sich erleichtert: „Es würde nicht zusammenpassen, wenn der Freistaat einerseits die Regionalisierung von Hochschulbildung vorantreibt und auf der anderen Seite Prüfungsstandorte fernab der großen Ballungszentren einstampft.“ Ferner führt er aus: „Der infrastrukturelle, physische, psychische und finanzielle Mehraufwand hätte ohne Zweifel dazu gefführt, dass neben der Leistung auch andere Einflussgrößen einen signifikanten Einfluss auf das Prüfungsergebnis haben. Das darf nicht sein und wir sind froh, dass das Landesprüfungsamt dies eingesehen hat. Es war die einzig richtige Entscheidung."

 

Der RCDS in Bayern e.V. begrüßt auch den Einsatz der CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag, die sich ebenso stark für den Erhalt aller Prüfungsstandorte und damit die Forderung des RCDS in Bayern e.V. eingesetzt hatte, sodass das Ablegen der Juristischen Staatsprüfung in Bayreuth und Passau und auch über das Jahr 2024 hinaus möglich sein wird.

 

Die ganze Pressemitteilung zum Download

PM RCDS Bayern - Juraexamensstandorte.pdf (531,6 KiB)

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