Debatte zum Eintritt in die studentische Krankenversicherung
Forderung des verzögerten Eintritts in die studentische Krankenversicherung
Der RCDS in Bayern wird sich auch in Zukunft dafür einsetzen, dass die Dauer der abgeschlossenen Berufsausbildung adäquat auf das Ausscheiden der Familienversicherung ab dem 25. Lebensjahr angerechnet werden kann.
Aus unserem Bestreben heraus, die duale Ausbildung stärken und ein transparentes Bildungssystem gestalten zu wollen, muss jeder Student – egal ob er zuvor eine oder gar mehrere Ausbildungen absolviert hat – die Möglichkeit haben, rückwirkend für den jeweiligen Zeitraum der Ausbildung familienversichert zu bleiben.
Durch den Eintritt in die studentische Krankenversicherungen entstehen Betroffenen in der Regel Zusatzkosten von 80,00 bis 110,00€ pro Monat. Eine finanzielle Last, die vielen Studieninteressierten bereits den Weg zum Studium versperrt.
Hier finden Sie die Beschlusslage