Entzug der Akkreditierung für extremistische Hochschulgruppen
Entzug der Akkreditierung für extremistische Hochschulgruppen
Der RCDS in Bayern e.V. fordert die Hochschulen auf, sämtlichen Hochschulgruppen, die im Verfassungsschutzbericht aufgelistet werden oder diesen nachweislich nahestehen, die Akkreditierung zu entziehen. Außerdem fordert der RCDS in Bayern e.V. das Innenministerium auf, eine gesetzliche Grundlage im Zusammenhang mit dem Umgang von im Verfassungsschutzbericht aufgeführten Hochschulgruppen zu schaffen.
Notwendige Maßnahmen der Hochschulen
Hochschulen gelten als Orte der Toleranz und des freien Geistes. Dennoch sind bayerische Hochschulen oftmals Schauplatz links- und rechtsextremistischer, in zunehmendem Maße auch islamistischer und antisemitischer Aktionen, Äußerungen und Straftaten durch verschiedene Hochschulgruppen. Im Jahr 2017 ist die Anzahl der extremistisch motivierten Straftaten im Vergleich zum Vorjahr deutlich gestiegen.[1]Und auch diejenigen Hochschulgruppen, die den jeweiligen extremistischen Lagern zuzuordnen sind, erhielten konstanten Zulauf bei ihren Mitgliedern, und so unterhält ,,die LINKE. SDS“ mittlerweile deutschlandweit 59 Hochschulgruppen mit mehr als 600 Mitgliedern obwohl diese laut aktuellem Verfassungsschutzbericht auf eine Überwindung der freiheitlichen Staats- und Gesellschaftsordnung abzielen, teilweise die parlamentarische Demokratie infrage stellen, der rechtsstaatlichen Ordnung die Legitimation absprechen oder Kontakte zu gewaltorientierten Autonomen unterhalten.[2]
Durch die Akkreditierung derartiger Hochschulgruppen tolerieren die Hochschulen Vereinigungen, die erwiesenermaßen nicht im Einklang mit unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Um die Hochschule als Ort des demokratisch-pluralistischen Meinungsaustausches nicht zu gefährden, sind schärfere Sanktionen auf extremistisches Handeln notwendig. Mit der auf einer vorhergehenden Untersuchung basierende Nennung im Verfassungsschutzbericht, präsentiert das Innenministerium eine fundierte Grundlage, mit der demokratie- und verfassungsfeindlichen Gruppen die Akkreditierung und somit auch finanzielle Förderung durch die Hochschulen entzogen werden kann. Die Hochschulen werden dazu aufgefordert, im Rahmen ihrer Akkreditierungsverfahren sicherzustellen, dass bereits erteilte Akkreditierungen an diejenigen Hochschulgruppen unverzüglich entzogen werden, sofern diese im jeweils aktuellen Verfassungsschutzbericht des Landes Bayern oder des Bundes namentlich erwähnt werden. Darüber hinaus sollen künftige (Re-)Akkreditierungen unter denselben Bedingungen verweigert werden.
Notwendige gesetzliche Verankerung
Eine gesetzliche Verankerung von allgemeinen Richtlinien für die Akkreditierung von Hochschulgruppen ist dahingehend notwendig, um einheitlich geltende Mindeststandards für selbige zu etablieren. Somit kann sichergestellt werden, dass nur diejenigen Gruppen die Vorteile einer Akkreditierung als Hochschulgruppe sowie staatliche Finanzierung genießen sollen, die im Einklang mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland stehen.
[1]Vgl.: http://www.verfassungsschutz.bayern.de/(letzter Zugriff am 06.05.2018).
[2]http://www.verfassungsschutz.bayern.de/mam/anlagen/verfassungsschutzbericht2017_180326.pdf(letzter Zugriff am 06.05.2018).