Verzögerung des Eintritts in die studentische Krankenversicherung
Verzögerung des Eintritts in die studentische Krankenversicherung
Der RCDS in Bayern e.V. setzt sich in Zukunft dafür ein, das Ausscheiden aus der Familienversicherung ab dem 25. Lebensjahr bei vorheriger, abgeschlossener Berufsausbildung um deren Dauer zu verzögern.
Aktuelle Gegebenheiten
Studenten in Deutschland sind gem. § 10 SGB V allgemeinhin bis zu ihrem 25. Lebensjahr über die gesetzliche Familienversicherung der Eltern mitversichert. Nach dem Überschreiten dieser Altersgrenze müssen sich diese jedoch selbst durch die studentische Krankenversicherung absichern. Damit sind in der Regel Kosten in Höhe von 80,00 bis 110,00 Euro pro Monat verbunden.
Ausnahmen gemäß §10 Abs.2 Satz 3 SBG V stellen hier, neben anderen, vor allem Freiwilligendienst-, Freiwilligenwehrdienst-, Bundesfreiwilligen- und Dienstpflichtleistende dar. Bei diesen Ausnahmen verzögert sich das Ausscheiden aus der Familienversicherung um eine gewisse Zeit. Insbesondere bei Letzterem hat der Aufschub dieselbe Dauer,wie die geleistete Dauer des Dienstes.
Ebendies fordert der RCDS in Bayern e.V. nun auch für Studenten, welche vor dem Studium bereits eine Berufsausbildung erfolgreich absolviert haben. Denn diese erwarten nicht nur die Mehrkosten durch die Versicherung, sondern zumeist auch das Ausbleiben der BaföG-Förderung. Zudem sind die Eltern oft nicht in der Lage ihre Kinder ausreichend finanziell zu unterstützen. Somit werden junge Menschen, die sich zunächst für eine berufliche Ausbildung entscheiden, systematisch benachteiligt. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass auch während der Zeit der Ausbildung bereits in die Sozialversicherungen einbezahlt wurde und somit im Gegensatz zum Studium ohne vorausgehende Ausbildung schon ein Beitrag zum Sozialstaat geleistet wurde.
Fazit
Im Hinblick auf unser Bestreben die duale Ausbildung zu stärken und ein durchlässiges Bildungssystem zu gestalten, muss jeder Student in Bayern ein Anrecht auf die gleichen Chancen und Möglichkeit haben. Deshalb ist es für den RCDS in Bayern e.V. unerlässlich für eine Regelung einzustehen, die es ermöglicht nach einer oder mehrerer abgeschlossenen Ausbildungen ein Studium begonnen haben/beginnen den Eintritt in die Studentische Krankenversicherung und somit den gezwungenen Austritt aus der Familienversicherung um die Dauer der ersten abgeschlossenen Berufsausbildung (aufgerundet in volle Jahre) hinauszuzögern .
Deshalb setzt sich der RCDS in Bayern e.V. für eine Verzögerung des Eintritts in die studentische Krankenversicherung bei vorangegangener abgeschlossener Berufsausbildung ein.