Zertifikatsstudium Start-Up und Gründertum
Veröffentlichung aller Evaluationsergebnisse
Der RCDS in Bayern e.V. setzt sich für die Schaffung eines Zertifikats an bayerischen Hochschulen, welches die erfolgreiche Teilnahme an einem Start-Up-Kurs bescheinigt, ein.
Begründung:
In den vergangenen Jahren hat sich die Gründerquote von ihrem Höhepunkt 2001 (2,9 %) auf nur noch 1,3 % im Jahr 2016 verringert.[1]Dieses Phänomen wird neben der derzeitigen sehr guten wirtschaftlichen Lage und damit einhergehender Arbeitsmarktsituation auch auf eine in Deutschland besonders verwurzelte „Angst des Scheiterns“ zurückgeführt.[2]
Dieser soll durch einen universitären Start-Up-Kurs einschließlich der Erlangung eines Zertifikats entgegengewirkt werden. Auch gegenüber Externen (insbesondere Geldgebern) dient es nicht zuletzt als Vertrauensgrundlage und Mindestabsicherung der Qualifikation des Gründers.
Der Kurs soll den teilnehmenden Studenten die Möglichkeit bieten, essentielles Wissen hinsichtlich der Gründung eines eigenen Unternehmens zu erlangen. Zudem soll durch zwei Planspiele den Studenten ermöglicht werden, sich ohne Risiko an einer Gründung auszuprobieren. In diesen sollen Unternehmenspläne für fiktive Unternehmen erstellt werden, um möglichst realitätsnahe Situationen und Problematiken samt deren Lösungen zu simulieren. Ziel ist es, die Studenten zu einer echten Unternehmensgründung zu motivieren.
Neben den Planspielen soll auch besonderes Augenmerk auf die Finanzen geworfen werden, weshalb hier zwei Seminare empfohlen werden.
Der Kurs sollte sich auf etwa 30 ECTS belaufen, die jedoch ganz regulär in den Freibereichen angerechnet werden sollen. Des Weiteren sollte eine Begrenzung der Teilnehmer auf höchstens 30 pro Kurs erfolgen.
Der Kurs sollte sich auf etwa 30 ECTS belaufen und könnte sich wie folgt zusammensetzen:
Crashkurs Schlüsselqualifikationen als Ringvortrag |
z.B. Grundlagen des Verhandlungswesens, des unternehmerischen Auftretens und der Präsentation nach außen |
3 ECTS |
Seminar Allgemeine Rechtslage |
Grundlagen des Zivilrechts; speziell Personen- und Gesellschaftsrecht, Arbeitsrecht und Vertragsrecht |
5 ECTS |
Zwei Seminare zu Finanzen |
Permanente Buchhaltung und Kalkulation |
Je 5 ECTS |
Steuern und Jahresabschluss |
||
Zwei Planspiele |
Unternehmensführung und Krisenmanagement |
Je 5 ECTS |
Abschlusspräsentation |
Abschließende Darstellung des eigenen Projekts |
2 ECTS |
Fazit:
Um das bestehende Potential der bayerischen Studenten zum Wohle der Wirtschaft zu nutzen, soll den Studenten die Chance geboten werden, ihre Fähigkeiten durch ein Zertifikats-Studium im Bereich Start-Up und Unternehmensgründung nachzuweisen.
[1]http://deutscherstartupmonitor.de/fileadmin/dsm/dsm-17/daten/dsm_2017.pdf (Seite 15); zuletzt aufgerufen am 29.03.2018.
[2]http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/beruf/kultur-des-scheiterns-die-deutsche-angst-vor-dem-misserfolg-14358175.html; zuletzt aufgerufen am 29.03.2018.